Mitgliedschaft

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Wir freuen uns jederzeit über neue Mitglieder in unserer Schützenbruderschaft.

Wenn Sie Mitglied werden möchten, füllen Sie bitte die Beitrittserklärung vollständig aus und unterschreiben Sie anschließend den Ausdruck (es werden zwei Unterschriften benötigt, eine für den Beitritt und eine für das Lastschriftmandat).

Das Formular können Sie einem beliebigen Vorstandsmitglied zukommen lassen.

Auszug aus der Satzung:

§ 3 Mitgliedschaft

Mitglied unserer Bruderschaft kann jede männliche Person werden, die im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte ist, das 16. Lebensjahr vollendet hat und diese Satzung anerkennt.

Eingetragene Mitglieder haben das Sonderrecht, ihre Söhne bereits vor Vollendung des 16. Lebensjahres der Bruderschaft als Mitglieder, im Rahmen des Elternrechts, melden zu können.

Die Aufnahme erfolgt durch Beschluss des Vorstandes mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Ablehnung des Antrages auf Aufnahme wird der Betroffene schriftlich benachrichtigt.

§ 4 Pflichten der Mitglieder

Jedes Mitglied ist verpflichtet, den Verein nach besten Kräften zu fördern und zu unterstützen. Die Mitglieder haben alle ihnen durch die Satzung oder durch die ordnungsgemäßen Beschlüsse der Vereinsorgane auferlegten Pflichten und Weisungen zu erfüllen. Das Bruderschaftszeichen ist die grüne Schützenmütze. Diese ist bei allen Festzügen, Festlichkeiten und sonstigen Anlässen zu tragen.

§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft

Der Austritt aus der Bruderschaft kann seitens der Mitglieder jederzeit zum Jahresende erfolgen. Der Austritt bedarf der schriftlichen Form und ist dem Vorstand mitzuteilen. Ein Mitglied kann aus der Bruderschaft ausgeschlossen werden:

a) wenn er den Zielen oder den Beschlüssen der Bruderschaft zuwiderhandelt,

b) wenn er seiner Beitragspflicht zwei Jahre nicht nachgekommen ist.

Über den Ausschluss, bzw. den Antrag auf Beendigung der Mitgliedschaft entscheidet der erweiterte Vorstand.

Mit dem Tode des Mitgliedes erlischt auch die Mitgliedschaft.

§ 6 Aufnahmegebühr und Beiträge

Die Aufnahmegebühr beträgt zurzeit 1,-- €

Jedes Mitglied hat einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Der Beitragssatz wird durch die ordentliche Mitgliederversammlung festgesetzt. Zurzeit werden folgende Beitragssätze abgerechnet:

von 17 bis 65 Jahre € 15,--

über 65 Jahre € 5,--

bis 17 Jahre € 1,--

Die vollständige Satzung ist beim geschäftsführenden Vorstand einsehbar.

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